| 1. |
Allgemeine Bedingungen |
| 1.1 |
Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen.
|
| 1.2 |
Auslober sind
- BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. Landesverband Nordrhein-Westfalen,
und die
- LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
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| 1.3 |
Teilnahmeberechtigt sind alle Studenten der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen, die zum Zeitpunkt des Abgabetermins an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sind. |
| 1.4 |
Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten (d. h. die Abwandlung eines Entwurfsteils unter Beibehaltung der Gesamtlösung) sind erwünscht. Arbeitsgemeinschaften dürfen als solche nur teilnehmen, wenn ihre sämtlichen Mitglieder persönlich teilnahmeberechtigt sind. Sie gelten dann als ein Wettbewerbsteilnehmer. Die Mitglieder dürfen sich nicht zusätzlich mit einem eigenen Entwurf an der Auslobung beteiligen. |
| 1.5 |
Die GRW 1995(Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) sind für diesen Studentenwettbewerb ausgeschlossen. |
| 1.6 |
Die Entwürfe dürfen nicht im Widerspruch zur Landesbauordnung NRW und zu sonstigen baurechtlichen Bestimmungen stehen.
|
| 2. |
Zweck des Wettbewerbs
Der Wettbewerb soll den teilnehmenden Studenten der Fachrichtung Architektur Gelegenheit geben, eine realitätsbezogene, überschaubare Entwurfsaufgabe unter Beachtung städtebaulicher, gestalterischer, kostengünstiger und ökologischer Erfordernisse zu lösen. Sie sind zugleich aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Studenten der Fachrichtung Bauingenieurwesen einen zeitgemäßen konstruktiven und/oder energetisch innovativen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Die Zusammenarbeit von Architekten und Bauingenieuren in den frühen Planungsphasen entspricht auch den Erfordernissen der Praxis.
Hierfür sind entsprechende Sonderpreise vorgesehen. |
| 3. |
Unterlagen
Dem Wettbewerbsteilnehmer werden zur Verfügung gestellt: |
| 3.1 |
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Übersichtsplan M 1 : 5.000
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| 3.2 |
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Lageplan M 1 : 500
Eine weitere Ausgabe des Lageplans kann per
email: bdb@bdb-nrw.de angefordert werden. |
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| 3.3 |
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Luftbild
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| 3.4 |
Auszug aus den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen,
WFB Nr. 2 und 3, WobauP Nr. 1.33, PDF, 227 KB
Erläuterungen Dr. Hans-Dieter Krupinski, PDF, 24 KB |
| 3.5 |
Formblatt für die Verfassererklärung, PDF, 48 KB |
| 4. |
Aufgabe |
| 4.1 |
Städtebauliche Situation und Rahmenbedingungen:
Die Stadt Gladbeck ist ein Mittelzentrum mit ca. 80.000 Einwohnern am Nordrand des Ruhrgebietes. An das Stadtzentrum schließt sich in südlicher Richtung der Stadtteil Butendorf an, allerdings durch die Bundesstraße 224 (B 224) von diesem räumlich stark abgetrennt. Die B 224 bildet die nördliche und westliche Grenze dieses Stadtteils, die A 2 die südliche, sodass Butendorf an 3 Seiten von überregionalen Straßen begrenzt ist.
Butendorf entwickelte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit dem einsetzenden Bergbau zunächst zu einem Arbeiterstadtteil mit den entsprechenden kleinteiligen Arbeitersiedlungen. Nach dem 2. Weltkrieg entstanden hier in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander die unterschiedlichsten Wohnformen wie Genossenschaftssiedlungen, Geschosswohnungsbauten, Bungalows, Einfamilienhäuser und vereinzelte Punkthäuser. So ist der Stadtteil durch ein zum Teil krasses Aufeinandertreffen unterschiedlicher Wohn- und Siedlungsformen sowie sozialer Verhaltensweisen und Ansprüche seiner Bewohner gekennzeichnet.
Butendorf ist der Stadtteil mit der größten räumlichen Nähe zur Gladbecker Innenstadt mit der Folge einer Unterversorgung bei der kommerziellen und gewerblichen Infrastruktur. Hinzu kommt ein deutlicher Mangel an Spiel- und Freiflächen sowie an öffentlichem Raum mit Aufenthaltsqualität.
Positiv ist dagegen die starke Durchgrünung des Stadtteils, die sich aus den mittlerweile bewaldeten Bergehalden sowie ausreichend Garten- und Grabeland zusammensetzt. Der Bedarf an Kindergärten und Schulen ist ausreichend gedeckt.
Die technische und verkehrliche Infrastruktur sind unproblematisch.
Aufgrund eines integrierten Handlungskonzeptes von 1995 zur Verbesserung der Situation arbeitet die Stadt Gladbeck an der Beseitigung der vorhandenen Mängel sowie an der Stärkung der Stadtteilpotentiale.
In diesem Zusammenhang steht auch die Planung für das Wettbewerbsgebiet, das sog. Tacke-Gelände, auf dem ein neues Versorgungszentrum entstehen soll. Der östliche Teil zwischen Bahntrasse und der Straße Bramsfeld soll vor allem dem Einzelhandel vorbehalten bleiben. Der westliche Teil zwischen der Straße Bramsfeld und der Randbebauung an der Horster Landstraße ist für den Bau von Wohnungen, ergänzt um Dienstleistungseinrichtungen und einen Quartiersplatz, vorgesehen. Er bildet das Planungsgebiet dieses Studentenwettbewerbs.
Die Nachbarbebauung des Wettbewerbsgebietes besteht im wesentlichen aus 2-geschossigen Wohnhäusern. Östlich gegenüber steht das heute leer stehende und zum Abbruch bestimmte Möbelhaus Tacke, südöstlich grenzt eine Moschee an. Im Hinterhof der Randbebauung an der Straße Bramsfeld liegt ein Getränkemarkt, dessen jetzige Zufahrt über das Wettbewerbsgebiet zukünftig entfällt.
Das Wettbewerbsgebiet in einer Größe von 16.530 qm ist annähernd eben, weist zu den Gärten der benachbarten Wohnbebauung im Süden und Westen aber einen Höhenversprung von 1,50-1,80m auf. Es besteht derzeit aus Parkplätzen und Ruderaalflächen.
Mit Altlasten ist nicht zu rechnen.
Nach dem Flächennutzungsplan von 1994 ist das Wettbewerbsgebiet als Mischfläche ausgewiesen. Der hintere Teil ist jedoch dem Wohnungsbau zuzuordnen. Im Jahre 2001 hat die Stadt den Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Bauprogramm und städtebaulicher Entwurf sollen aber erst nach Projektreife festgelegt werden. |
| 4.2 |
Allgemeine Grundsätze:
Geplant werden soll eine Bebauung, die sich in der Gestaltung gut in das räumliche Umfeld einfügt sowie die Grundsätze des kostengünstigen und ökologischen Bauens berücksichtigt. Für die konstruktive Durchbildung sollte möglichst eine neuzeitliche Lösung in Holz, evtl. auch in Stahl oder mit Stahlbeton-
Fertigteilen erarbeitet werden, die eine rationelle Bauausführung ermöglicht. Ein innovativer Vorschlag für eine energetische Lösung sollte den Einsatz regenerativer Energien berücksichtigen. |
| 4.3 |
Einzelheiten der Planung:
Nach den Vorstellungen der Stadt Gladbeck sollen im Bereich westlich der Straße Bramsfeld zunächst die fehlenden Dienstleistungseinrichtungen untergebracht werden. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen, Therapeutische Praxen, Apotheken sowie Einrichtungen der Altenbetreuung in Verbindung mit Altenwohnungen. Auch an Wohnungen für muslimische Seniorinnen und Senioren ist gedacht. Diese Einrichtungen sollten sich um einen kleinen Quartiersplatz mit hoher Aufenthaltsqualität gruppieren, der das kommunikative Zentrum des Stadtteils bilden soll.
Das Raumangebot für die Dienstleistungseinrichtungen braucht nicht im Detail durchgearbeitet zu werden. Es genügt eine flächenmäßige Darstellung.
Das Wohnungsgemenge soll sich aus Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschoßwohnungen zusammensetzen. In diesem Rahmen sollen vor allem die neuen Vorstellungen des Landes zur Verbesserung des Wohnangebotes für ältere pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Dazu sollen Wohnungen neuen Typs, in denen solche Personen zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe ambulanter Dienste ihrer Wahl selbst organisieren können (Gruppenwohnungen), in Gebäude mit Mietwohnungen traditionellen Zuschnitts integriert werden.
Gruppenwohnungen sollen für maximal 8 Personen geplant werden, davon für mindestens 2 Rollstuhlfahrer/-innen. In einem Gebäude sollen nicht mehr als 3 Wohngruppen vorgesehen werden.
Die Gruppenwohnungen sollen über eine einen angemessen großen individuellen Wohnbereich für jede Person und über Flächen für die gemeinschaftliche Nutzung verfügen., die den Wohnbereichen unmittelbar zugeordnet sind. Die individuellen Wohnbereiche können als
a Appartements (Wohnschlafraum, Küche, Bad mit WC)
b Wohnschlafräume
gestaltet werden.
Die Wohnflächenobergrenze beträgt 50 qm pro Person einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen und Flächenmehrbedarf für Rollstuhlfahrer. Die Grundrisse sollen auf der Grundlage eines Nutzungskonzeptes so zugeschnitten werden, dass eine möglichst hohe Wohnqualität erreicht und bei Bedarf ein reibungsloser Ablauf der Pflege oder der Betreuung gewährleistet ist.
Die Außenanlagen sollen ein differenziertes Angebot für individuelle und gemeinschaftliche Nutzungen ermöglichen. Insbesondere ist ein Spielplatz für Kinder von 6-11 Jahren vorzusehen. Ungefährdete Spielplätze sind wünschenswert. Das neue Wohngebiet soll fußläufig an die Horster Landstraße und an die Wielandstraße angebunden werden.
Die Moschee soll in Kombination mit dem Quartiersplatz und eingepasst in die Neubebauung ein selbstverständlicher Bestandteil des Stadtteils werden. Die Stellplätze für die Moschee sollen auf dem Grundstücksteil östlich der Straße Bramsfeld untergebracht werden. Dieser Teil gehört allerdings nicht zum Wettbewerbsgebiet.
Zu den Eckpunkten der zu planenden Bebauung gehört eine maßvolle Verdichtung, die sich nach Art, Maß und Nutzung am Bestand orientiert. Die Neubebauung soll sich in die Umgebung einfügen, weshalb Firstrichungen, Traufhöhen und Dachformen der benachbarten Bebauung aufgegriffen werden sollen. Die unterschiedlichen baulichen Ausnutzungen der einzelnen Grundstücke ergeben GRZ-Ziffern zwischen 0,2 - 0,8. Der Wohnungsbau sollte sich an einer Geschossflächenzahl bis zu 1,0 orientieren.
Je Wohnung sind 1,5 Stellplätze vorzusehen. Bei oberirdischer Anordnung sollten gut eingegrünte Stellplatzgruppen in überschaubarer Größe gebildet werden.
Auf den Auszug aus den Wohungsbauförderungsbestimmungen des Landes NRW "Barrierefreies Bauen" wird besonders hingewiesen. Bei der Planung für Rollstuhlfahrer ist die DIN 18025 Teil 1 zu beachten. |
| 4.4 |
Kostengünstiges und ökologisches Bauen:
Im Folgenden werden vor allem solche Kriterien genannt, die für das Planungsstadium des Wettbewerbs von Bedeutung sind. Verzichtet wird hier auf die Auflistung von Kriterien, die erst für die weitere Durcharbeitung von Interesse sind.
- Maßstäbliche Einfügung in die stadträumliche Umgebung. Stadtgestalterische und architektonische Qualität.
- Beschränkung der versiegelten Flächen auf das unumgängliche Maß.
- Straßen und Wege auf dem Grundstück mit einer guten Aufenthaltsqualität
- Möglichst naturnah gestaltete Grün- und Gartenbereiche.
- Energiesparende Gebäudeorientierung und -zonierung.
- Wahl kompakter Baukörperformen und Beschränkung des Baukörpervolumens auf ein akzeptables Mindestmaß. Verzicht auf Unterkellerung bei gleichzeitiger Bereitstellung angemessener Ersatzflächen.
- Verringerung interner Verkehrsflächen durch Planung multifunktionaler Bereiche und Nutzungsüberlagerungen in den Wohnungen.
- Wahl einfacher Tragsysteme für die Geschossdecken mit optimierten Spannweiten. Reduzierung von Konstruktionsflächen durch schlanke Wandquerschnitte.
- Konzentration der Sanitäreinrichtungen an möglichst wenig Versorgungs- und Entsorgungssträngen.
- Beschränkung der Elementvielfalt auf möglichst wenige, gestalterisch aber variabel kombinierbare Teile. Einsatz von Leichtbauweisen wie Holzrahmenbau , Stahlskelettbau, Verbundbauweisen in Holz oder Stahl oder vorgefertigten Elementen in Massivbauweise bei Außenwänden oder Ständerwerken innen.
- Innovative energetische Lösungen unter Verwendung regenerativer Energien.
- Wirtschaftlichkeit des Tragwerksentwurfes durch innovative Verwendung bewährter Tragwerksmodule im Holz-, Stahl- oder auch Stahlbetonbau.
|
| 5. |
Leistungen
Von den Teilnehmern sind folgende Leistungen zu erbringen: |
| 5.1 |
Bebauungsvorschlag M 1 : 500. Es müssen eingetragen werden: Geschosszahlen, Dachaufsichten, Außenanlagen, Verkehrsflächen, versiegelte und nicht versiegelte Flächen. |
| 5.2 |
Grundrisse, Ansichten und Schnitte M 1 : 200. |
| 5.3 |
Kurzer Erläuterungsbericht der Planungsidee (nicht mehr als eine Seite DIN A4). |
| 5.4 |
Nachweis der geplanten Wohneinheiten und Stellplätze. |
| 5.5 |
Berechnung der Wohnfläche und des Bruttorauminhaltes eines typischen Bauabschnittes. |
| 5.6 |
Berechnung der Gewerbeflächen |
| 5.7 |
Berechnung der Geschossflächenzahl für das ganze Grundstück. |
| 5.8 |
Flächenbilanz für das ganze Grundstück nach
- bebauter Fläche
- versiegelter Fläche
- Grün- und Freifläche.
|
| 5.9 |
Zeichnerische Darstellung und ggf. Vordimensionierung des konstruktiven Lösungsvorschlages in Umfang, Form und Maßstab, wie es für eine Beurteilung der Idee durch das Preisgericht notwendig ist.
Das Blattformat sollte DIN A2 sein, die Blattzahl darf 4–5 Stück nicht überschreiten. |
| 6. |
Kennzeichnung der Arbeiten und Termine |
| 6.1 |
Die Arbeiten sind mit 6-stelligen Kennziffern, 1 cm hoch, in der oberen rechten Ecke der Zeichnungen und Schriftstücke zu kennzeichnen. Bei ausschließlicher Beteiligung von Studenten der FR. Architektur ist der Kennziffer ein „Arch“ hinzuzufügen. Sofern sich Studenten der FR. Bauingenieurwesen an einer Arbeit beteiligt haben, ist der Kennziffer ein „Arch-Ing“ oder ein „Ing“ bei ausschließlicher Beteiligung von Bauingenieuren hinzuzufügen. |
| 6.2 |
Ein undurchsichtiger, verschlossener Umschlag mit sichtbarer Kennziffer ist beizufügen, der Namen, Anschrift des Verfassers und seine schriftlich bestätigte, ehrenwörtliche Versicherung, dass er der geistige Urheber der Wettbewerbsarbeit ist, enthält. Für diese Erklärung ist das beiliegende Formular zu benutzen. |
| 6.3 |
Ein Verzeichnis der eingereichten Unterlagen ist abzugeben. Nicht verlangte Leistungen können von der Beurteilung ausgeschlossen werden. |
| 6.4 |
Termine:
Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen erfolgt ab Ende August 2004 durch
- BDB, Landesverband Nordrhein-Westfalen, Bismarckstrasse 85, 40210 Düsseldorf,
und
- LBS, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 48130 Münster.
Die Arbeiten sind bis zum. 28.2.2005, 18.00 Uhr, in der Geschäftsstelle des BDB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Bismarckstrasse 85, 40210 Düsseldorf, einzureichen.
Bei Einreichung durch die Post gilt der Poststempel des Einlieferungstages bis
24.00 Uhr. Die Arbeiten sind mit dem Kennwort „Ideenwettbewerb“ zu versehen.
Als Absender ist der BDB-Landesverband Nordrhein-Westfalen anzugeben.
|
| 7. |
Bekanntmachung und Ausstellung
Das Wettbewerbsergebnis wird in mehreren Ausstellungen in Nordrhein-Westfalen gezeigt. |
| 8. |
Preise und Preisgericht |
| 8.1 |
Preise:
An Preisen werden ausgesetzt:
1. Preis Euro 2.000,--
2. Preis Euro 1.250,--
3. Preis Euro 750,--
4. Preis Euro 500,--
1. Ankauf Euro 250,--
2. Ankauf Euro 250,--
Für qualitativ besonders wertvolle konstruktive bzw. energetische Lösungsvorschläge werden bis zu 4 Sonderpreise mit einer Gesamtsumme von 2.000.-- Euro an Bauingenieur-Studenten vergeben.
Durch einstimmigen Beschluss bleibt dem Preisgericht eine andere Verteilung der Preise vorbehalten. Die Gesamtsumme der Preise kommt aber in jedem Fall zur Auszahlung.
Jeder Teilnehmer, dessen Arbeit den Bedingungen der Auslobung entspricht, erhält eine Teilnahmeurkunde. |
| 8.2 |
Preisgericht:
Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen (Änderungen vorbehalten):
Jury:
- Dipl.-Ing. Robert Dorff, Beratender Ingenieur BDB
Landesvorsitzender BDB-LV NRW, Vorstand Ingenieurkammer-Bau NRW
- Dipl.-Ing. Horst Keding
Ministerialrat a. D.
- Dr. Hans-Dieter Krupinski
Ministerialdirigent im Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW
- Dipl.-Ing. Hartmut Miksch
Präsident der Architektenkammer NRW
Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes BDB-LV NRW
- Prof. Dipl.-Ing. Ulrich Pötter
BU Gesamthochschule Wuppertal
- Dipl.-Ing. Gabriele Richter, Architektin BDB
Stellv. Landesvorsitzende BDB.LV NRW, Vorstand Architektenkammer NRW
- Rainer Schäfer
Mitglied der Geschäftsleitung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
- Dipl.-Ing. Michael Stojahn
Baudezernent der Stadt Gladbeck
- Dipl.-Ing. Martin Lohmann
Landesstudentensprecher BDB-LV NW
N.N. Vertreter eines Investors
Vertreter:
- Dr. Hans-Ulrich Gruß
LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
- Dr.-Ing. Rainer Norten, Architekt und Stadtplaner BDB
Freischaffender Architekt
- Dipl.-Ing. Petra Weiß
Ltd. Baudirektorin und Leiterin des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Gladbeck
- Dipl.-Ing. Peter Winkel, Architekt BDB
BDB Bundes- und Landesfachreferent Hochschule/Ausbildung
N.N. Vertreter der Hochschule
N.N. Vertreter eines Investors
Vorprüfung:
- Dipl.-Ing. Hans-Wilhelm Wehrmann, Architekt BDB
- Dipl.-Ing. Peter Winkel, Architekt BDB
- Reiner Stracke, BDB-Landesgeschäftsführer
- und weitere vom BDB zu benennende Helfer.
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| 9. |
Urheberrecht und Eigentum
Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum der Auslober. Die Auslober erhalten das Recht der Vervielfältigung und Veröffentlichung mit vollständiger Urheberbezeichnung.
Die Wettbewerbsteilnehmer erkennen sämtliche vorstehenden Bedingungen, die Entscheidungen des Preisgerichts sowie die Auslobung durch ihre Teilnahme an dem Wettbewerb vorbehaltlos an.
Münster und Düsseldorf, im August 2004 |