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Anlage 2

Vereinbarung HDS Arbeitsschutz

 

Bitte zurücksenden an:

HDS Arbeitsschutz
Kanalstr. 53
41460 Neuss

Vereinbarung

Das Mitglied des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten u. Ingenieure. e.V. LV NRW
(nachfolgend Mitglied genannt)

 

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Vor- und Zuname


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Anschrift


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Telefonnummer

akzeptiert die im zwischen dem Verband und dem HDS Arbeitsschutz geschlossenen Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines sicherheitstechnischen Dienstes zu Betreuung der Mitglieder festgelegten Regelungen. Der Inhalt des Rahmenvertrages kann auf Wunsch des Mitglieds vollständig beim Verband eingesehen werden. Der HDS Arbeitsschutz übernimmt die Aufgaben und Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auf der Grundlage der durch die BG Verwaltung festgesetzten Einsatzzeiten:

Einsatzzeit für die Sicherheitsfachkraft nach VBG 122

I. bei bis zu 10 Mitarbeitern
oder
II. bei mehr als 10 Mitarbeitern:

pauschal 2,0 Stunden pro Jahr

0,3 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr

Berechnung der Einsatzzeiten pro Jahr für das Mitglied
(vom Mitglied auszufüllen)
Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Aushilfen, Praktikanten etc.: .............

I. bis zu 10 Mitarbeitern =
oder
II. Anzahl der Mitarbeiter x 0,3 =

2,0 Stunden pro Jahr

........... Stunden pro Jahr

Berechnung des Honorars
(wird vom HDS ausgefüllt)

Der zu zahlende Stundenpauschalsatz beträgt 67,00 DM/Stunde zzgl. Mwst.

Ermittelte Stunden ........... x DM 67,00

Anfahrtpauschale

zzgl. Mehrwertsteuer z.Z. 16 %

Gesamtbetrag

=..........DM

entfällt

.............DM

.............DM

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach durchgeführter sicherheitstechnischer Betreuung. Die Zahlung des Betrages erfolgt nach Rechnungsstellung.

Der Vertrag tritt ab dem .......... in Kraft, gilt für 2 Jahre und verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum. Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Vertragsende.

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Unterschrift und Stempel Mitglied

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Unterschrift und Stempel Dienst

 
 
 
 
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