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BDB LV NRW schließt Rahmenabkommen zur sicherheitstechnischen Betreuung im Betrieb

Sie erinnern sich:

Seit 1997 ist mit dem 3. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift VBG 122 die verbindliche Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch für Büros, die nur 1 Mitarbeiter beschäftigen, verbindlich vorgeschrieben.

Diese Regelung hat erheblichen Unmut, auch in unseren Gremien, hervorgerufen. Welches Büros kann schon einen Mitarbeiter für die Sicherheitstechnische Betreuung im Büro abstellen und schulen lassen.

Es geht aber auch anders:

Die Leistungen, die zu erbringen sind, kann man sich aber auch einkaufen und zwar durch freiberuflich tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Rahmenabkommen für BDB-Mitglieder:

Der BDB LV NRW hat aktuell ein Rahmenabkommen mit der HDS Arbeitsschutz Neuss abgeschlossen, die diese Leistung anbieten und Ihnen mit einer Bestätigung zur Vorlage bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft bestätigen, daß die sicherheitstechnische Überprüfung in Ihrem Büro stattgefunden hat.

Wie kann ich die Leistungen nutzen?

Nachfolgend sind neben einem kurzen Abriß der Rechtslage ein vorbereiteter Auftrag an die HDS aufgeführt. Damit können Sie schnell und unkompliziert einen Auftrag an die HDS zur Sicherheitsüberprüfung erteilen und das zu äußerst attraktiven Konditionen.

Und die VBG?

Die VBG – Verwaltungsberufsgenossenschaft - ist durch den BDB-Landesverband informiert.

 
 
 
 
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